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Geständnis erst im Berufungsverfahren kein Milderungsgrund

AusländerbeschäftigungARD 6181/11/2011 Heft 6181 v. 21.10.2011

VwGH 29. 4. 2011, 2008/09/0246

§ 28 AuslBG, § 34 Abs 1 Z 17 StGB - Eine erst im Rechtsmittelverfahren (in der Berufung) bekundete Schuldeinsicht des der verbotenen Ausländerbeschäftigung Beschuldigten kann nicht mehr als Milderungsgrund nach der sinngemäß heranzuziehenden Bestimmung des § 34 Abs 1 Z 17 StGB („reumütiges Geständnis“) zugute gehalten werden. (Beschwerde in diesem Punkt abgewiesen)

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