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Einbeziehung in die Unfallversicherung

Neue VorschriftenARD 6180/3/2011 Heft 6180 v. 18.10.2011

BGBl II 2011/329, ausgegeben am 10. 10. 2011

Durch Verordnung des BMG werden die Mitglieder des Vereins „Österreichischer Rettungsdienst, Einsatzorganisation für Rettungshunde (ÖRD Rettungshunde-Einsatz)“ ab 11. 10. 2011 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.

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