BGBl II 2011/329, ausgegeben am 10. 10. 2011
Durch Verordnung des BMG werden die Mitglieder des Vereins „Österreichischer Rettungsdienst, Einsatzorganisation für Rettungshunde (ÖRD Rettungshunde-Einsatz)“ ab 11. 10. 2011 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.