LGBl für Niederösterreich 9020-29, ausgegeben am 15. 9. 2011
Mit der vorliegenden Änderung erhält die NÖ Landarbeitsordnung 1973 nunmehr die offizielle Abkürzung „NÖ LAO“; die inhaltlichen Änderungen betreffen ua die Kinderarbeit (Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 13 Jahre) und das Wahlalter für die BR-Wahl (aktives Wahlrecht: Herabsetzung auf das 16. Lebensjahr, passives Wahlrecht: Herabsetzung auf das 18. Lebensjahr).