BGBl II 2011/322 und BGBl II 2011/323
Im Zusammenhang mit den im Zuge des neuen KESt-Systems eingeführten Tatbeständen für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen sowie für Einkünfte aus Derivaten in § 27 Abs 3 und Abs 4 EStG („KESt Neu“, „Vermögenszuwachssteuer“) sind zwei Verordnungen des BMF betreffend die Bewertung von Wertpapieren ergangen: