§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG - Erleidet ein Dienstnehmer auf der Heimfahrt von seinem Arbeitsplatz nach einer 13-stündigen Arbeitsschicht infolge eines Sekundenschlafs einen Verkehrsunfall, steht dieser Wegunfall auch dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn der Dienstnehmer zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert war, die Alkoholisierung aber nicht die rechtlich erhebliche Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war, sondern die Alkoholisierung und die Übermüdung durch die lange Arbeitstätigkeit gleichwertige Ursachen für das Einschlafen des Dienstnehmers waren.