OGH 3. 5. 2011, 10 ObS 45/11g
§ 4 BPGG, § 266 ZPO - Im Verfahren über die Gewährung von Pflegegeld gereicht es dem klagenden Pflegebedürftigen zum Nachteil, wenn der konkrete tatsächliche Pflegeumfang und notwendige Zeitbedarf nicht exakt, sondern nur ungefähr erwiesen werden kann. Sind mehrere Zeitwerte möglich, so ist vom geringsten auszugehen.