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Bedachtnahme auf Kündigungsfristen bei Insolvenz-Entgelt

Insolvenz-EntgeltARD 6170/9/2011 Heft 6170 v. 13.9.2011

OGH 22. 2. 2011, 8 ObS 13/10k

§ 3 Abs 3 IESG - § 3 Abs 3 IESG sieht vor, dass der Berechnung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche nur die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine und die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen zugrunde zu legen sind.

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