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Unberechtigte Entlassung wegen einmaliger Nagelbehandlung im Krankenstand

EntlassungARD 6145/6/2011 Heft 6145 v. 27.5.2011

§ 27 Z 1 AngG - Ist es für eine wegen Schlafstörungen und Depressionen krankgeschriebene Büroangestellte nicht offensichtlich, dass eine einzige, in ihrer Wohnung durchgeführte private Nagelbehandlung in der Dauer von 3 bis 4 Stunden zu einer Heilungsverzögerung führen könnte, rechtfertigt dieser einmalige Verstoß gegen die dienstlichen Interessen (jedes genesungswidrige Verhalten im Krankenstand zu unterlassen) noch nicht die Entlassung der Arbeitnehmerin.

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