Auch wenn neben dem Bezug zahlreicher Versicherungsleistungen grundsätzlich Einkünfte erzielt werden dürfen, ist zumeist eine bestimmte Grenze vorgesehen, bei deren Erreichen der Bezug der Leistung einzustellen und/oder die bereits erbrachte Leistung zurückzuzahlen ist. Da diese Zuverdienstgrenzen (Verdienstfreigrenzen, Ruhensgrenzen) in verschiedensten Gesetzen jeweils in unterschiedlicher Höhe geregelt sind, gibt das 2-teilige Basis-Wissen einen Überblick über die wichtigsten Zuverdienstgrenzen im Jahr 2010.