§ 292 ASVG, § 149 GSVG - Eine generelle Übertragung steuerrechtlicher Regeln auf das Sozialversicherungsrecht scheidet aufgrund unterschiedlicher Begriffsbildung und der unterschiedlichen gesetzgeberischen Ziele aus, doch schließt dies nicht aus, Zweifelsfragen unter Zuhilfenahme steuerrechtlicher Normen zu klären. Werden die für die Bemessung der Ausgleichszulage eines Pensionsbeziehers relevanten Einkünfte aus einer steuerrechtlich relevanten Einkunftsart (hier: aus Vermietung und Verpachtung) erzielt, können diese Einkünfte mit dem Gewinn im Sinne des Steuerrechts gleichgesetzt werden.