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Verbotene Zusatzgeschäfte durch Handelsvertreter

HandelsvertreterrechtARD 6025/3/2010 Heft 6025 v. 12.2.2010

OGH 2. 4. 2009, 8 ObA 17/09x

in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 29. 10. 2008, 10 Ra 96/08y, ARD 5956/6/2009

§ 7, § 22 Abs 2 Z 2 HVertrG - Gemäß § 7 HVertrG darf ein Handelsvertreter mangels eines abweichenden Handelsbrauchs für den betreffenden Geschäftszweig ohne Einwilligung des Unternehmers keine Belohnung von dem Dritten annehmen, mit dem er für den Unternehmer Geschäfte schließt oder vermittelt.

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