§ 22, § 24 HVertrG - Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters besteht trotz ausgleichsanspruchschädlicher Eigenkündigung zu Recht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis während der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst.
§ 22, § 24 HVertrG - Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters besteht trotz ausgleichsanspruchschädlicher Eigenkündigung zu Recht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis während der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst.