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Verjährung von Entgeltansprüchen bei Informationsmängeln

ArbeitsrechtARD 6016/6/2010 Heft 6016 v. 12.1.2010

§ 1486 Z 5, § 1489 ABGB - In der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht allein kann noch kein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Fürsorgepflicht liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazutreten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Arbeitgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten Entgeltzahlungen (hier: Zulagen) hinaus - die vermögensrechtlichen Interessen der Arbeitnehmer verletzt.

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