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Arbeitszimmer eines Key-Account-Managers

Lohnsteuer und AbgabenARD 5820/10/2007 Heft 5820 v. 27.11.2007

§ 8 Abs 1, § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Wird ein Key-Account-Manager durch seinen Arbeitgeber verpflichtet, selbst für ein repräsentatives Arbeitszimmer an einem bestimmten Standort zu sorgen, und übt er seine Tätigkeit auch regelmäßig in einem überwiegenden Maß in diesem Arbeitszimmer aus, so sind geltend gemachte Werbungskosten für das Arbeitszimmer dem Grunde nach anzuerkennen.

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