vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender ig Lieferung

Verdeckte GewinnausschüttungARD 5793/12/2007 Heft 5793 v. 10.8.2007

„Sonder-UID“ für Spediteure - Voraussetzung der indirekten Vertretung

Info des BMF vom 20. 7. 2007, BMF-010219/0291-VI/4/2007

Art 6 Abs 3 UStG - Hinsichtlich der Steuerfreiheit der Einfuhr bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung ist gemäß Rz 3957 UStR die vereinfachte Abwicklung unter Verwendung einer „Sonder-UID“ für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte