§ 264 Abs 3 und Abs 4 ASVG idF BGBl I 2004/78 - Auch wenn es in bestimmten Konstellationen zu Härtefällen kommen kann, erscheint die Wahl eines zweijährigen Zeitraums für die Beobachtung der Einkommensverhältnisse zur Berechnung der Witwen-(Witwer-)pension unter Bedachtnahme auf den mit der Witwen-(Witwer-)pension angestrebten Zweck nicht unsachlich.
OGH 17. 8. 2006, 10 ObS 132/05t