BGBl II 2007/17, ausgegeben am 16. 1. 2007
Mit Verordnung des BMWA wird ein Kontingent in Höhe von bundesweit insgesamt 4.688 für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt; die Beschäftigungsbewilligungen dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2007 enden.