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Keine Pflicht des Hausbesorgers zur persönlichen Verrichtung der Reinigungsarbeiten

ArbeitsrechtARD 5686/3/2006 Heft 5686 v. 2.6.2006

§ 4, § 18 Abs 6 HbG - Ein Hausbesorger ist nicht zur persönlichen Verrichtung der im HbG vorgesehenen Reinigungsarbeiten verpflichtet, sondern hat lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten - von ihm selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte - regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden.

OGH 24.10.2005, 9 ObA 128/05x

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