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Telefonische Fristverlängerungszusage des Finanzamtes ist unwirksam

Lohnsteuer und AbgabenARD 5674/11/2006 Heft 5674 v. 11.4.2006

Telefonische Fristverlängerungszusage des Finanzamtes ist unwirksam

§ 97 BAO - Die Abgabenbehörde kann die nach § 275 BAO gesetzte Mängelbehebungsfrist verlängern (§ 110 Abs 2 BAO). Der normative Abspruch darüber, dass die gesetzte Frist verlängert wird, ändert die den Steuerpflichtigen treffenden Verpflichtungen und stellt somit einen Bescheid iSd § 92 Abs 1 lit a BAO dar.

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