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Art der Tätigkeit von Aushilfen - Ermittlungspflicht der Behörde

Lohnsteuer und AbgabenARD 5560/12/2005 Heft 5560 v. 21.1.2005

§ 47 Abs 2 EStG, § 115 BAO - Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Person, die Pflichten, die ihr obliegen, die Risken, die sie zu tragen hat, und ihre allfällige Weisungsgebundenheit besitzt, kann ein entsprechend fundiertes Urteil über die Selbständigkeit oder Unselbständigkeit der Tätigkeit abgegeben werden.

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