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Zahlungen des Ausgleichsverwalters vermindern den Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld

Insolvenz-AusfallgeldARD 5527/4/2004 Heft 5527 v. 7.9.2004

§ 3a, § 11 Abs 1 IESG - Werden im Ausgleich des Arbeitgebers die offenen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in Höhe der 40%igen Ausgleichsquote befriedigt, vermindert die Quotenzahlung des Ausgleichsverwalters unabhängig von der in § 11 Abs 1 IESG angeordneten Legalzession und unabhängig davon, ob dieser Zahlung schuldbefreiende Wirkung zukam, die Höhe des gesicherten Anspruchs im Falle der Insolvenz. Für diesen Teil gebührt dem Arbeitnehmer somit kein Insolvenz-Ausfallgeld mehr.

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