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Keine aufschiebende Wirkung für VwGH-Beschwerde gegen Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Behinderten

ArbeitsrechtARD 5520/3/2004 Heft 5520 v. 13.8.2004

§ 8 Abs 2 BEinstG, § 30 Abs 2 VwGG - Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der VwGH einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.

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