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Gewährleistungspflicht des Arbeitskräfteüberlassers

ArbeitskräfteüberlassungARD 5491/6/2004 Heft 5491 v. 23.4.2004

§ 3 Abs 1 AÜG, § 923 ABGB - Der Überlasser von Arbeitskräften haftet dem Beschäftiger aus dem Titel der Gewährleistung nur für eine unterdurchschnittliche berufliche Qualifikation der überlassenen Arbeitnehmer, nicht aber für eine mangelnde Qualität der von diesen verrichteten Arbeit.

OGH 03.12.2003, 7 Ob 256/03b

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