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Aktives Wahlrecht zur Betriebsratswahl und Betriebsbegriff

Experten-ForumARD 5463/11/2004 Heft 5463 v. 8.1.2004

eigener Betriebsrat für Filialen

Falls ein Unternehmen eine weitere Arbeitsstätte einrichtet, so tritt oftmals die Frage auf, ob für diese „Filiale“ ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Diese Frage ist aufgrund des Betriebsbegriffs und der Mindestanzahl an aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmern zu klären.

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