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Kein Anspruch eines Bürgermeisters auf Arbeitslosengeld

SozialversicherungARD 5408/16/2003 Heft 5408 v. 6.6.2003

§ 12 Abs 3 AlVG - Ist das Bürgermeisteramt kein Ehrenamt und erhält der Bürgermeister regelmäßige Monatsbezüge und Sonderzahlungen sowie eine separate Vergütung von Aufwendungen (hier: nach dem Stmk. Gemeinde-Bezügegesetz), sind diese Bezüge als Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit zu werten und es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

VwGH 20.12.2002, 99/02/0210

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