vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 BAO

ARD 5340/35/2002 Heft 5340 v. 13.9.2002

( § 9 BAO ) Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Geschäftsführer und im vorliegenden Fall gleichzeitig Alleingesellschafter einer GmbH von den in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft angebahnten Geschäften (hier: Schwarzgeschäfte mit Golddukaten) des Ehepartners, mit dem er in aufrechter Lebensgemeinschaft lebt und dem er Prokura erteilt hat, nichts gewusst haben soll, während die übrigen Angestellten in diese Geschäfte eingeweiht waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte