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Besteuerung ausländischer Busunternehmer

ARD 5300/19/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

Information des BMF v. ..

Ab 1. 4. 2002 wird die Umsatzsteuer für Busfahrten (Personenbeförderungen) in und durch Österreich, die von Busunternehmern durchgeführt werden, die in Österreich weder Wohnsitz, Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte haben (ausländische Busunternehmer), ausschließlich vom Finanzamt Graz-Stadt erhoben.

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