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§ 40 AlVG, § 40 Stmk. KAG

ARD 5275/27/2002 Heft 5275 v. 8.1.2002

( § 40 AlVG, § 40 Stmk. KAG ) Ist ein Arbeitsloser während eines Krankenhausaufenthaltes (mangels Bezugs von Arbeitslosengeld) nicht krankenversichert, wird er allein aus diesem Grund für die Kosten der Krankenanstalt zahlungspflichtig.

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