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Aufwendungen eines Religionslehrers

Lohnsteuer und AbgabenARD 5132/17/2000 Heft 5132 v. 30.6.2000

( § 20 Abs 1 Z 2 EStG ) Aufwendungen eines Religionslehrers für Fachliteratur, Veranstaltungen und Spenden für Berufsgemeinschaften stellen idR Aufwendungen für die private Lebensführung dar, nicht aber die Übernahme von Eintrittsgeldern für die Schüler.

VwGH 26.04.2000, 96/14/0098

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