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Kfz-Überlassung an Komplementär-GmbH und Privatnutzung durch Geschäftsführer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5106/25/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 15 Abs 2 EStG ) Wird der Komplementär-GmbH einer Kommanditgesellschaft von dieser ein Kraftfahrzeug überlassen, ist beim Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der den Firmen-Pkw auch privat nutzt, auch dann ein entsprechender Sachbezug für Kfz-Privatnutzung anzusetzen, wenn das Fahrzeug der GmbH nur als Vergütung für deren Leistungen überlassen wurde.

VwGH 25.11.1999, 99/15/0095

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