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Vereitelung der Arbeitsaufnahme durch Nichtvereinbarung eines Vorstellungsgesprächs

SozialversicherungARD 5106/19/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 10 Abs 1 AlVG ) Ein Arbeitsloser kann dadurch, dass er die vorherige Vereinbarung eines Vorstellungstermins unterlassen hat, eine Handlung setzen, die in rechtlicher Hinsicht einer Vereitelung der Arbeitsaufnahme gleichkommt.

VwGH 20.10.1999, 99/08/0136

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