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Entlassung wegen Weitergabe eines Pornofilms

ArbeitsrechtARD 5089/12/2000 Heft 5089 v. 14.1.2000

( § 82 lit f GewO ) Die unentgeltliche Weitergabe eines Pornofilms durch einen Arbeitnehmer an einen befreundeten Arbeitskollegen anlässlich eines privaten Besuches unter der Auflage, ihn niemandem zu zeigen, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Entlassung.

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