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Stmk. BauG § 15, § 119 Abs 8

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5078/42/99 Heft 5078 v. 23.11.1999

( Stmk. BauG § 15, § 119 Abs 8 ) Auch bei einer Wiedererrichtung eines Gebäudes sind bisher vorgeschriebene Aufschließungsbeiträge bei der Vorschreibung der Bauabgabe anzurechnen. VwGH 99/17/0142 v. 26.04.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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