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Ehrverletzung eines Vorgesetzten

ArbeitsrechtARD 5075/11/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( GewO § 82 lit g ) Eine einmalige Ehrverletzung eines Vorgesetzten bei schwelendem Arbeitskonflikt wegen unzureichender Klärung der betrieblichen Stellung des Vorgesetzten berechtigt nicht zwangsläufig zur Entlassung wegen Untergrabung der Autorität des Vorgesetzten.

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