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BAO § 69

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4981/19/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

( BAO § 69 ) Ein späteres amtswegiges Einschreiten vermag an einer bereits nach § 69 BAO erste Alternative begründeten örtlichen Zuständigkeit (hier: eines Grenzzollamtes) nichts zu ändern. VwGH 95/16/0152 v. 20.08.1998. (Bescheid aufgehoben)

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