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UrlG § 16, AngG § 27 Z 4

ArbeitsrechtARD 4972/9/98 Heft 4972 v. 9.10.1998

( UrlG § 16, AngG § 27 Z 4 ) Ist die Unterlassung der Arbeitsleistung zur Pflege des Kindes nicht mehr notwendig, weil inzwischen eine andere Person diese Pflege übernommen hat, ist die Unterlassung der Arbeitsleistung ab diesem Zeitpunkt pflichtwidrig.

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