vorheriges Dokument
nächstes Dokument

StPO § 152 Abs 1, FinStrG § 89

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4909/22/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( StPO § 152 Abs 1, FinStrG § 89 ) Schriftstücke, die nicht der Information als Parteienvertreter dienen oder sich als Mitteilung an ihn verstehen, können durch die Übergabe an einen Entschlagungsberechtigten nicht immunisiert und demnach auch beim Parteienvertreter (Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt) beschlagnahmt werden. OGH 13 Os 28-30/97 v. 19.03.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte