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GEG § 1

BetriebswichtigesARD 4909/18/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( GEG § 1 ) Liegt eine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht von Zeugengebühren vor, ist der Kostenbeamte bei der Auferlegung der Kostenersatzpflicht daran gebunden. VwGH 96/17/0081 v. 29.09.1997. (Bescheid aufgehoben)

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