vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AZG § 6, § 10

ArbeitsrechtARD 4909/2/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( AZG § 6, § 10 ) Überstunden liegen vor, wenn die gesetzlich zulässige tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Der Anspruch auf Überstundenentgelt besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber Arbeitsleistungen entgegennimmt, die auch bei richtiger Arbeitseinteilung nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden können. OLG Graz 7 Ra 88/95 v. 07.02.1996. (Slg. 11.473)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte