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Bundesgerichtshof/BRD I ZR 9/95 v. 16.01.1997

BetriebswichtigesARD 4882/25/97 Heft 4882 v. 28.10.1997

Eine zum Zweck der Archivierung privilegierte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Zeitungsartikel durch Informationsdienste liegt nicht vor, wenn das Vervielfältigungsstück (auch) zur Verwendung durch außenstehende Dritte bestimmt ist. Bundesgerichtshof/BRD I ZR 9/95 v. 16.01.1997. (Betriebs-Berater 1997/1323, Heft 26)

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