vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 9

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4853/4/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( BAO § 9 ) Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid voran, gibt es eine solche Bindung nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte