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Neue Zuständigkeit in Karenzgeldsachen ab 1. 7. 1997

SozialversicherungARD 4843/32/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

Mit Inkrafttreten des neuen Karenzgeldgesetzes (KGG) am 1. 7. 1997 ändert sich auch die Zuständigkeit der auszahlenden Stelle mit diesem Zeitpunkt.

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