vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GewO § 82

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4808/24/97 Heft 4808 v. 21.1.1997

( GewO § 82 ) Erfasst ein Arbeitnehmer - in Kenntnis der Dienstanweisung, dass die Zeiterfassung bzw. Abrechnungsabwicklung für Reparaturen korrekt durchzuführen ist - seine Arbeitszeit im Falle einer Reparatur am Kfz eines Bekannten nicht, so dass nicht aufscheint, dass an dessen Fahrzeug Arbeitszeiten angefallen sind, macht diese Dienstpflichtverletzung die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar. OGH 9 Ob A 2102/96z v. 26.06.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte