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FinStrG § 91 Abs 2, VwGG § 35 Abs 1

SteuerARD 4803/20/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( FinStrG § 91 Abs 2, VwGG § 35 Abs 1 ) Eine Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Inhalt (hier: Einleitung des Finanzstrafverfahrens) von dem in der Beschwerde angeführten verletzten Recht (hier: Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände) nicht erfaßt wird, ist abzuweisen. VwGH 95/16/0276 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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