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UrlG § 2

ArbeitsrechtARD 4796/25/96 Heft 4796 v. 29.11.1996

(UrlG § 2) Unter "Werktagen" sind die Wochentage von Montag bis Samstag mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden gesetzlichen Feiertage zu verstehen. ASG Wien 4 Cga 221/95p v. 27.02.1996, rk.

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