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§ 273 Abs. 1 ASVG Berufs-(gruppen-)versicherung Ladenkassierin

SozialversicherungARD 4742/46/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

Verweisung einer Selbstbedienungsladenkassierin

OGH 10 Ob S 142/95 v. 20.07.1995

Nach § 273 Abs. 1 ASVG gilt der (die) Versicherte als berufsunfähig, dessen (deren) Arbeitsfähigkeit infolge seines (ihres) körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines (einer) körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist.

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