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Eingegangene Barschaften bei Bestreitung des Honoraranspruchs vom Rechtsanwalt auszufolgen oder gerichtlich zu hinterlegen

RechtsprechungJudikaturAndreas GeroldingerAnwBl 2025/183AnwBl 2025, 514 - 515 Heft 9 v. 19.9.2025

Der Rechtsanwalt kann der Herausgabepflicht gegenüber dem Mandanten seinen Honoraranspruch nicht mehr entgegensetzen, wenn er bei Bestreitung seiner Honorarforderung die Barschaften nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt hat. In diesem Fall muss er die gesamten Barerläge herausgeben.

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