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Haftung des Sacheinlagenprüfers gegenüber Anlegern

RechtsprechungJudikaturFriedrich Rüffler, Tobias Thomas DornikAnwBl 2025/228AnwBl 2025, 596 Heft 10 v. 31.10.2025

Sowohl § 1300 Satz 2 ABGB (wissentlich falsche Raterteilung) und § 1295 Abs 2 ABGB (vorsätzlich sittenwidrige Schädigung) als auch Beitragstäterschaft zu einem Bilanzdelikt iSd §§ 163a ff StGB können eine Anspruchsgrundlage für einen Schaden Dritter gegenüber einem Abschlussprüfer sein.

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