Die Antragstellerin betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Die Antragsgegnerin verfügt über Gewerbeberechtigungen für das Sicherheitsgewerbe und für EDV-Dienstleistungen. Sie bietet im geschäftlichen Verkehr Abmahnungen bei Besitzstörungen an. Der Kunde kann eine von ihm als solche erachtete Besitzstörungshandlung (unter Beifügung von Beweisfotos) online melden und die Antragsgegnerin beauftragen. Die Antragsgegnerin bietet dem Kunden konkret an, dass für ihn bei der Behörde die Halterdaten ermittelt und dem Falschparker eine Unterlassungserklärung übermittelt wird, in der er sich zur Abwendung einer Klage zur Unterlassung und Zahlung einer Pauschale von Euro 399,- ("Pauschalbetrag zum Klagsverzicht wegen Besitzstörung") auf das Konto der Antragsgegnerin verpflichtet, wobei der Kunde 50 % der Pauschale (als "Provision") erhält.

